Es geht um die Gestaltung von Gemeinde + Landkreis
--> Kreistag, Gemeinderat, Bürgermeister, Landrat
--> 4 Stimmzettel (außer in den Kreisfreien Städten, da nur zwei für Bürgermeister und Gemeinderat)
Begriffe:
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Kumulieren: (Häufen) Wenn man einem Kandidaten Stimmen gibt
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Paschieren: (mischen) Wahl von Kandidaten unterschiedlicher Parteien oder Wählergruppen
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Listenkreuz: Verhindert, dass stimmen ungenutzt bleiben, Verteilen der verbleibenden stimmen von oben nach unten, Streichungen sind aber zuläsig (Gestrichene Kaaaandidaten gehen leer aus)
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Kommunen: gebietskörperschaften mit selbstverwaltung
- Gemeinde
- Landkreise
- Bezirke
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Gemeinde: Örtliche angelegenheiten, die das zusammenleben der Menschen betreffen --> Einschränkungen:
- Eigener Wirkungskreis
- Erfüllen von Pflichtaufgaben (Wasserversorgung, Straßenunterhalt, ...)
- übertragener Wirkungskreis (Staat verlagert Aufgaben aauf Gemeinde wie Pässe ausstellen, Hilfe bei Wahlen, ...)
- Bindung an geltendes Recht: Gemeinde muss sich an eigenes Recht, Landesrecht und Bundesrecht halten, Eingriffe nur nach geltendem Recht (Bsp: Kommunalabgabengesetz regelt die gebührenerhebung von Wasserversorgung)
- Entscheidungsträger
- Erster Bürgermeister
- Vertretung der gemeinde
- Entscheidung in routineangelegenheiten / unaufschiebbaren fällen
- Vorsitz in Gemeinderat + ausschüssen, Leitung der Gemeindeverwaltung
- Vorbereitung und Umsetzung der Beschlüsse von Gemeinderat / Ausschüssen
- Gemeinderat
- Ehrenamtliche Gemeindemitglieder + Bürgermeister
- Angelegenheiten mit grundsätzlicher Bedeutung (Ausweisung von baugebieten, Ausweisung einer Verkehrsberuhigten Zone, gründung einer kommunalen GmbH, ...)
- Angelegenheiten mit erheblicher finanziellen Belastung (Kauf eines Feuerwehrfahrzeugs, Sanierungen, ...)
- Überwachung und Kontrolle der Gemeindeverwaltung
- Verteilen von Geschäften unter Gemeindemitgliedern
- Finanzierung
- Eigene Einnahmequellen (steuern, Beiträge, wirtschaftliche betätigung)
- Finanzausgleich (entschädigung für das erfüllen staatlicher Aufgaben, Leistungen vom Staat)
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Landkreis:
- Überörtiche Angelegenheiten (--> angelegenheiten, bei denen Gemeinden fachlich oder finanziell überfordert wären)
- Entscheidungsträger
- Landrat: Leiter der Verwaltung, Vorsitzender im Kreistag und dessen Ausschüssen, Entscheidet in geschäften der Laufenden verwaltung
- Kreistag: Landrat + Kreisräte, entscheidung grundlegender Angelegenheiten, Überwachung der Kreisverwaltung, Kontrolle des landrats
- Kreisausschuss: Pflichtausschuss, Entlastunng des Kreistags, Teilnahme und Vorbereitung von dessen sitzungen
- Finanzierung
- Kreisumlage (Abgaben von Gemeinden an Landkreis)
- Staatliche Leistungen (vor allem kommunaler Finanzausgleich)
- beiträge und gebühren für Leistungen (Abfallentsorgung, ...)
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Bezirk:
- Überörtiche Angelegenheiten (--> angelegenheiten, bei denen Landkreise überlastet wären)
- Wahl alle fünf Jahre mit dem landtag (2018 / 2023)
- Aufgaben: bau und Unterhalt spezieller Krankenhäuser / spezieller Förderschulen, Trägerschaft beruflicher Bildungseinrichtungen
- Entscheidungsträger
- Bezirkstagspräsident
- Wahl durch Bezirkstag
- Vertretung der bezirke
- Leitung der Bezirksverwaltung
- Vollzug von Beschlüssen
- Entscheidung unaufschiebbarer Angelegenheiten
- Vorbereitung von Ausschüssen und Sitzungen des Bezirkstags
- Bezirkstag und Bezirksauschuss
- Grundlegende Entscheidungen
- Kontrolle der Bezirksverwaltung
- Pflichtausschuss
- Finanzierung
- Bezirksumlage
- Finanzausgleich
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Bürgerversammlung: min. 1x pro jahr, Rederecht jedes Einwohners und Empfehlungen an den Gemeinderat
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Bürgerantrag: Gemeinderat / Ausschuss muss sich mit Angelegenheit nochmal beschäftigen, wenn min. 1% der Bürger es sich wünscht
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Bürgerbegehren / Bürgerentscheid: Entscheidungsrecht der Bürger
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Informationsmöglichkeiten:
- öffentliche rats- und Ausschusssitzungen
- Informationsblatt
- Internet
- Medien
- Informationsveranstaltungen
- Allgemeiner Auskunftsanspruch
Allgemeines:
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Bürgermeister
- Vergabe von einer Stimme
- Wahlgänge
- Erster Wahlgang: Gewählt wer >50% Stimmenanteil
- Zweiter Wahlgang (Stichwahl): Wahl der beiden Kandidaten mit dem höchsten Stimmenanteil bei dem Ersten Wahlgang
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Landrat
- Vergabe von einer Stimme
- Wahlgänge
- Erster Wahlgang: Gewählt wer >50% Stimmenanteil
- Zweiter Wahlgang (Stichwahl): Wahl der beiden Kandidaten mit dem höchsten Stimmenanteil bei dem Ersten Wahlgang
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Gemeinderat
- Viele Stimmen bei der Wahl von Kreistag und Gemeinderat (Stimmenanzahl steht auf dem Wahlzettel) --> Verteilung auf die Kandidaten, aber pro Kanddat Maximal 3 Stimmen
- Kumulieren, Paschieren, Listenkreuz
- Stimmenanzahl richtet sich nach Einwohnerzahl:
- < 3000: Wahl zwischen 8 und 14 Gemeinderatsmitgliedern, die Anzahl der stimmen richtet sich nach der Kandidatenliste mit höchster Bewerberzahl, aber höchstens doppelt so viele Stimmen wie Gemeinderatssitze
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= 3000: So viele Stimmen wie Gemeinderatssitze, Staffelung der Gemeinderatssitze nach Einwohnerzahl
- Wähler kann seinen Wunschkandidaten (auch wenn dieser nicht auf dem wahlzettel vertreten ist) eindeutig identifizierbar (Name, Vorname, Beruf)
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Kreistag
- 50, 60, 70 Stimmen je nach Größe des Wahlkreises (Angabe auf Wahlzettel)
- Kumulieren, Paschieren, Listenkreuz
Ungültige Stimmzettel:
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Leerer stimmzettel oder alle Bewerber wurden gestrichen
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Gesamtzahl der Stimmen überschritten
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Nicht klar erkennbar, für wen gestimmt wurde
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Zusätzliche bemerkungen auf dem Stimmzettel